Zum Inhalt [I]
Zur Navigation [N]
Kontakt [C] Aktuelles [2] Suchfunktion [4]
gew-frieden.png

Bundeswehrgesetz zum Teil verfassungswidrig

12. Mrz 2026

Ein zentraler Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern wurde vom bayerischen Verfassungsgerichtsshof für verfassungswidrig erklärt.

Ein breites Bündnis aus 200 Kläger*innen, zu denen auch der pax christi Diözesanverband München und Freising zählt, hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig. Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten – ein Eingriff, der nach Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.
Darüber hinaus wurde im Verfahren deutlich, dass der Freistaat Bayern mit dieser Regelung auch seine Zuständigkeiten überschritten hatte. Fragen der Organisation und Aufgaben der Bundeswehr liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Bundes.

Das Urteil kann aber nur als Teilerfolg gewertet werden, da das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt.

Das Kläger*innenbündnis kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun gemeinsam auszuwerten und weitere Schritte zu beraten.

Dabei geht es insbesondere um die Frage,

  • wie an Hochschulen das Recht der Wissenschaftler*innen ausschließlich zivile Forschung zu betreiben besser geschützt und gestärkt werden kann und
wie verhindert werden kann, dass Jugendoffizier*innen der Bundeswehr verstärkt an Schulen auftreten und dort für die Bundeswehr werben